CareLit Fachartikel
Mehrausgaben lassen sich reduzieren
Rulle, O. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 46 bis 49
Dokument
94329
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 1. 1. 2007 steigt der Regelsteuersatz von 16 auf 19 Prozent. Für steuerbegünstigte Einrichtungen wie Altenund Pflegeheime führt dies zu deutlichen Mehrbelastungen. Wer frühzeitig gegensteuert, kann diesen Effekt bremsen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
STEUER
ALTENHEIM
LEISTUNGSABRECHNUNG
VEREINBARUNG
KOSTEN
Steigt
Regelsteuersatz
Prozent
Steuerbegünstigte
Einrichtungen
Pflegeheime
Führt
Deutlichen
Mehrbelastungen
Frühzeitig