CareLit Fachartikel
Zur Anerkennung und Entschädigung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 9 · S. 444 bis 450
Dokument
94342
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als Berufskrankheit wird gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII eine Krankheit nur dann entschädigt, wenn sie in der von der Bundesregierung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist. In die Liste aufgenommen werden nur solche Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übliche Bevölkerung ausgesetzt sind. Dies ist im Bereich der Krankenpflege und Altenpflege der Fall.
Schlagworte
INFEKTION
KRANKENHAUS
HIV-INFEKTION
TAETIGKEIT
BLUT
BERUFSKRANKHEIT
DESINFEKTION
BAKTERIEN
DESINFEKTIONSMITTEL
STAUB
SPEICHEL
URIN
WASSER
HÖHE
SCHMUCK
PILZE