CareLit Fachartikel

Zur Anerkennung und Entschädigung einer HIV-Infektion als Berufskrankheit

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 9 · S. 444 bis 450

Dokument
94342
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
444 bis 450
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Als Berufskrankheit wird gemäß § 9 Abs. 1 SGB VII eine Krankheit nur dann entschädigt, wenn sie in der von der Bundesregierung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) aufgeführt ist. In die Liste aufgenommen werden nur solche Krankheiten, die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre Arbeit in erheblich höherem Maße als die übliche Bevölkerung ausgesetzt sind. Dies ist im Bereich der Krankenpflege und Altenpflege der Fall.

Schlagworte

INFEKTION KRANKENHAUS HIV-INFEKTION TAETIGKEIT BLUT BERUFSKRANKHEIT DESINFEKTION BAKTERIEN DESINFEKTIONSMITTEL STAUB SPEICHEL URIN WASSER HÖHE SCHMUCK PILZE