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Die von der Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht - Was kann sie leisten?

Renner, T. · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2006 · Heft 9 · S. 174 bis 177

Dokument
94402
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Renner, T.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 15
Seiten
174 bis 177
Erschienen: 2006-09-29 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Seit Inkrafttreten des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes1 (2. BtÄndG) am 1. 7. 2005 ist es möglich: Vorsorgevollmachten kann man bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen. Zuständig dafür sind besonders ermächtigte Beamte und Angestellte. Noch zeichnet sich nicht ab, dass die gesetzliche Neuregelung zu einem Sturm auf die Betreuungsbehörden geführt hat. Ein Grund dafür ist sicher die Tatsache, dass die Presse nur wenig über die neue Möglichkeit berichtet hat. Auch die Betreuungsbehörden haben - soweit erkennbar - bislang nur selten offensiv für ihre neue Befugnis geworben. Wenn viele Bürger von der neu ges…

Schlagworte

VOLLMACHT PATIENTENVERFUEGUNG GESCHAEFTSFAEHIGKEIT BERATUNG GESETZ AUFGABENSTELLUNG RECHTSDIENSTLEISTUNGEN PATIENTENVERFÜGUNGEN ES PRAXIS INTERNET BEVOLLMÄCHTIGTER WAHRNEHMUNG PERSONEN HÖHE ORIENTIERUNG