CareLit Fachartikel
Der vorübergehende Nichtvertrieb einer Packungsgröße setzt keine Zustimmungspflichtige Anderungsanzeige voraus
Zirkel, I. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 9 · S. 407 bis 408
Dokument
94456
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Autorin erläutert ein Urteil des OVG NRW vom 13.06.2006. Das Gericht vertritt hier die Auffassung, dass ein zeitweise nicht Inverkehrbringen von Packungsgrößen und die damit einhergehende Streichung der entsprechenden Packungsgrößen in der Gebrauchsinformation nicht als zustimmungspflichtige Änderung der Packungsgrößen anzusehen ist.
Schlagworte
GERICHT
BEHOERDE
URTEIL
ARZNEIMITTELVERPACKUNGSORDNUNG
ES
ZULASSUNG
GANG
RICHTLINIE
DEUTSCHLAND
VERSTÄNDNIS
Pharma Recht
Frankfurt