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Der vorübergehende Nichtvertrieb einer Packungsgröße setzt keine Zustimmungspflichtige Anderungsanzeige voraus

Zirkel, I. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 9 · S. 407 bis 408

Dokument
94456
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Zirkel, I.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
407 bis 408
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Autorin erläutert ein Urteil des OVG NRW vom 13.06.2006. Das Gericht vertritt hier die Auffassung, dass ein zeitweise nicht Inverkehrbringen von Packungsgrößen und die damit einhergehende Streichung der entsprechenden Packungsgrößen in der Gebrauchsinformation nicht als zustimmungspflichtige Änderung der Packungsgrößen anzusehen ist.

Schlagworte

GERICHT BEHOERDE URTEIL ARZNEIMITTELVERPACKUNGSORDNUNG ES ZULASSUNG GANG RICHTLINIE DEUTSCHLAND VERSTÄNDNIS Pharma Recht Frankfurt