CareLit Fachartikel
Neue Verordnung über die vereinfachte Zulassung von Komplementärund Phytoarzneimitteln
Eggenberger Stöckli, U. · Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 9 · S. 1 bis 4
Dokument
94461
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die neue Verordnung der Schweiz, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist, ermöglicht auch, dass die Mehrzahl der Komplementärund Phytoarzneimittel im Rahmen eines Meldeverfahrens zugelassen werden. Als Grundlage dieses Verfahrens dienen Stofflisten, mit den in der jeweiligen Therapie bekannten und beschriebenen Ausgangsstoffen. Die Autorin erläutert den Inhalt der neuen Verordnung und kommentiert diesen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
INDIKATION
RECHT
SCHWEIZ
HERSTELLUNG
GEBUEHREN
RECHTSANWÄLTE
ZULASSUNG
THERAPIE
HOMÖOPATHIE
MEDIZIN
VERSTÄNDNIS
LITERATUR
SICHERHEIT
ES
HANDEL