CareLit Fachartikel

Medizinische Fußpflege auf Basis einer Ausbildung in der Krankenpflege?

Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2006 · Heft 1 · S. 872 bis 874

Dokument
94477
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
872 bis 874
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Seit 2. Januar 2002 gilt das Podologengesetz. Wer die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen will, benötigt seitdem eine staatliche Erlaubnis. Diese setzt insbesondere den erfolgreichen Abschluss einer entsprechenden Ausbildung in der medizinischen Fußpflege und das Bestehen einer staatlichen Prüfung voraus -oder eine gleichwertige Ausbildung.

Schlagworte

BERUFSBILD AUSBILDUNG FUSSPFLEGE ANERKENNUNG TAETIGKEIT GESUNDHEITSWESEN PATIENTEN DEUTSCHLAND AUSBILDUNGSSTAND HYGIENE SICHERHEIT THERAPIE REHABILITATION HERZ FORTBILDUNG UNTERRICHT