CareLit Fachartikel
Medizinische Fußpflege auf Basis einer Ausbildung in der Krankenpflege?
Bruns, W.; Andreas, M.; Debong, B. · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2006 · Heft 1 · S. 872 bis 874
Dokument
94477
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 2. Januar 2002 gilt das Podologengesetz. Wer die Berufsbezeichnung Podologin oder Podologe führen will, benötigt seitdem eine staatliche Erlaubnis. Diese setzt insbesondere den erfolgreichen Abschluss einer entsprechenden Ausbildung in der medizinischen Fußpflege und das Bestehen einer staatlichen Prüfung voraus -oder eine gleichwertige Ausbildung.
Schlagworte
BERUFSBILD
AUSBILDUNG
FUSSPFLEGE
ANERKENNUNG
TAETIGKEIT
GESUNDHEITSWESEN
PATIENTEN
DEUTSCHLAND
AUSBILDUNGSSTAND
HYGIENE
SICHERHEIT
THERAPIE
REHABILITATION
HERZ
FORTBILDUNG
UNTERRICHT