CareLit Fachartikel
Aufklären und ermutigen
Fischer, C. · Deutsche Hebammen Zeitschrift, Hannover · 2006 · Heft 1 · S. 12 bis 14
Dokument
94512
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Geburtshilfliche Eingriffe bedürfen der Aufklärung und Einwilligung, um rechtlich nicht als Körperverletzung zu gelten (siehe Seite 25 ff.). Davon abgesehen stärkt es die Selbstbestimmung der Frau, wenn sie und ihr Partner in die Entscheidungen von vornherein einbezogen werden. Wie sieht das in der Praxis aus?
Schlagworte
FRAU
HEBAMME
EINWILLIGUNG
KOERPERVERLETZUNG
GEBURTSHILFE
EPISIOTOMIE
SICHERHEIT
ES
ÄRZTINNEN
PERSONEN
GEWALT
FRAUEN
FOLSÄURE
KIND
TABLETTEN
ÄRZTE