CareLit Fachartikel
Hat der Arzt einen Anspruch auf Abschluss einer Regressablösevereinbarung auch bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen?
Kuhlen, I. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 103 bis 105
Dokument
94548
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bestimmungen des SGB V eröffnen dem Arzt die Möglichkeit, bei einem Regress individuell abweichende Regelungen zu vereinbaren. Diese individuellen Regelungen werden als Regressablösevereinbarungen bezeichnet. Die Autorin erläutert die Vorund Nachteile einer Regressablösevereinbarung für den Arzt.
Schlagworte
BUNDESMINISTERIUM FUER GESUNDHEIT
WIRTSCHAFTLICHKEITSPRUEFUNG
TAETIGKEIT
REGRESSION
AERZTLICHES PERSONAL
HONORAR
ÄRZTE
PATIENTEN
KAUSALITÄT
KRANKENHÄUSER
DENKEN
RECHTSANWÄLTE
ES
HÖHE
ROLLE
SELBSTHILFEGRUPPEN