CareLit Fachartikel

Hat der Arzt einen Anspruch auf Abschluss einer Regressablösevereinbarung auch bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen?

Kuhlen, I. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 103 bis 105

Dokument
94548
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kuhlen, I.
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 18
Seiten
103 bis 105
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Die Bestimmungen des SGB V eröffnen dem Arzt die Möglichkeit, bei einem Regress individuell abweichende Regelungen zu vereinbaren. Diese individuellen Regelungen werden als Regressablösevereinbarungen bezeichnet. Die Autorin erläutert die Vorund Nachteile einer Regressablösevereinbarung für den Arzt.

Schlagworte

BUNDESMINISTERIUM FUER GESUNDHEIT WIRTSCHAFTLICHKEITSPRUEFUNG TAETIGKEIT REGRESSION AERZTLICHES PERSONAL HONORAR ÄRZTE PATIENTEN KAUSALITÄT KRANKENHÄUSER DENKEN RECHTSANWÄLTE ES HÖHE ROLLE SELBSTHILFEGRUPPEN