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Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 110 bis 112
Dokument
94550
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Muss der Zulassungsausschuss im Rahmen eines Auswahlverfahrens nach teilweiser Öffnung eines bislang überversorgten Planungsbereichs die zeitlich zuerst eingegangenen Zulassungsanträge vorrangig berücksichtigen? Hierzu die Antwort von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Michael Frehse, Kanzlei am Ärztehaus, Münster.
Schlagworte
URTEIL
TAETIGKEIT
AERZTLICHE VERSORGUNG
BEDARFSPLANUNG
Zulassungsausschuss
Rahmen
Auswahlverfahrens
Teilweiser
Öffnung
Bislang
Überversorgten
Planungsbereichs
Zeitlich
Zuerst
Eingegangenen
Zulassungsanträge