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Kürzung der Abschlagszahlung nach Prüfbescheid ist rechtswidrig!

Kuhlen, R. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 112 bis 114

Dokument
94551
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kuhlen, R.
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 18
Seiten
112 bis 114
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
1612-3557
DOI

Zusammenfassung

Der Autor zeigt auf, wie die Kassenärztlichen Vereinigungen versuchen, ihre leeren Kassen zu füllen. Hierzu erläutert er ein Beispiel der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Hier wurde nachdem der Prüfungsausschuss im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung der Arzneiverordnugnsweise per Bescheid einen Regress gegen einen Arzt verhängt hatte, gegen den der Arzt Widerspruch einlegte, versucht, den Regress sofort zu realisieren, obwohl das Gesetz aufschiebende Wirkung bei Widerspruch vorsieht.

Schlagworte

AERZTLICHES PERSONAL KASSENAERZTLICHE VEREINIGUNG WIRTSCHAFTLICHKEITSPRUEFUNG RECHT ZEIT ZULASSUNG PRAXIS ÄRZTE BERUFSAUSÜBUNG LITERATUR ARCHITEKTUR KOMMUNIKATION RECHTSPRECHUNG WERBUNG RECHTSANWÄLTE DOKUMENTATION