Verordnungsfähigkeit per Kassenrezept nach der Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Nr. 16.7 AMR)
Stebner, F. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 114 bis 115
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18. Oktober 2005 die Arzneimittelrichtlinie um die Nummer 16.7 erweitert, die die Verordnung nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel (OTC) per Kassenrezept unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Ab dem 1. Januar 2006 können Ärzte OTC-Präparate zur Behandlung schwerwiegender unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) verordnen, wenn diese bei der Anwendung eines anderen Arzneimittels auftreten oder zu erwarten sind. Die Voraussetzungen umfassen die Notwendigkeit der Behandlung schwerwiegender UAW und die Dokumentation durch den Arzt, um