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Maßstab für die Ermittlung der diätetischen Wirksamkeitgemäß § 14b (1) DiätVO

Metz, G. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 93 bis 98

Dokument
94577
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Metz, G.
Ausgabe
Heft 8 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
93 bis 98
Erschienen: 2006-08-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind Produkte, die zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln stehen. Sie sollen zur diätetischen Behandlung eingenommen werden. Deshalb müssen diätetische Lebensmittel auch wirksam sein, sie müssen den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entsprechen, für die sie bestimmt sind. Aus § 14b Abs. 1 DiätVO lässt sich allerdings nicht ableiten, wie umfassend in qualitativer oder quantitativer Hinsicht die Wirksamkeit sein muss. Der Goldstandard und das höchste Niveau der Evidence Based Medicine (EBM) werden als Maßstab diskutiert.

Schlagworte

EVIDENCE-BASED MEDICINE NAHRUNGSMITTEL VITAMINE ARZNEIMITTEL RICHTLINIE DIAETPRODUKT PERSONEN ES RANDOMISIERUNG MEDIZIN NATUR CARNITIN SPURENELEMENTE FETTSÄUREN AMINOSÄUREN PROLIN