Maßstab für die Ermittlung der diätetischen Wirksamkeitgemäß § 14b (1) DiätVO
Metz, G. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 8 · S. 93 bis 98
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind Produkte, die zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln stehen. Sie sollen zur diätetischen Behandlung eingenommen werden. Deshalb müssen diätetische Lebensmittel auch wirksam sein, sie müssen den besonderen Ernährungserfordernissen der Personen entsprechen, für die sie bestimmt sind. Aus § 14b Abs. 1 DiätVO lässt sich allerdings nicht ableiten, wie umfassend in qualitativer oder quantitativer Hinsicht die Wirksamkeit sein muss. Der Goldstandard und das höchste Niveau der Evidence Based Medicine (EBM) werden als Maßstab diskutiert.