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Hat der Bundesgesetzgeber die Pflicht zur Umsetzung der Informationsrichtlinie 2002/14/EG zu Recht verstreichen lassen?

Vogelsang, K. · Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 1 · S. 364 bis 375

Dokument
94622
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Vogelsang, K.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
364 bis 375
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Am 17. Dezember 2001 haben sich das Europäische Parlament und der Rat unter Mitwirkung der Europäischen Kommission nach einem dreijährigen Gesetzgebungsverfahren im Vermittlungsausschuss auf eine gemeinsame Richtlinie (2002/14/EG) zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft geeinigt. Sie ist auf der Grundlage von Art. 137 Abs. 2 EG-Vertrag im Mitentscheidungsverfahren nach Art 251 EG-Vertrag erlassen worden und am 24. März 2002 in Kraft getreten. Sie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet und ihr Ziel ist die Festlegung eines allgem…

Schlagworte

RICHTLINIE UNTERNEHMEN ARBEITNEHMER PERSONALVERTRETUNG RECHT ARBEITGEBER ZEIT RECHTSPRECHUNG ES VERTRAULICHKEIT LITERATUR NATUR VERHALTEN HAND PERSONEN TELEKOMMUNIKATION