CareLit Fachartikel

ZUM PERSONALVERTRETUNGSRECHTUnterrichtung und Anhörung des Personalrats

Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 1 · S. 376 bis 383

Dokument
94623
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
376 bis 383
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

1. Die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 Abs. 2 RiLi 2002/14 EG (ABI. EG 80/29) beziehen sich nicht auf Gesetzesvorhaben. 2. Dies schließt nicht aus, dass sich bei der Umsetzung des Gesetzes auf betrieblicher Ebene ein Informationsbedürfnis ergibt. Die Standards RiLi 2002/14 EG können dabei als Maßstab dienen. 3. Die RiLi 2002/14 EG ist als Auslegungshilfe im Rahmen des § 57 Abs. 2 PersVG LSA heranzuziehen. Ob eine direkte Anwendung in Betracht kommt, bleibt offen.

Schlagworte

RICHTLINIE PERSONALVERTRETUNG PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG ZUSAMMENARBEIT INFORMATION PERSONEN ES ARBEIT ARBEITSLEISTUNG BEOBACHTUNG UNTERLAGEN WAHRNEHMUNG GESUNDHEIT NAMEN VERSTÄNDNIS