CareLit Fachartikel
ZUM PERSONALVERTRETUNGSRECHTUnterrichtung und Anhörung des Personalrats
Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 1 · S. 376 bis 383
Dokument
94623
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Die Rechte der Arbeitnehmer auf Unterrichtung und Anhörung gem. Art. 4 Abs. 2 RiLi 2002/14 EG (ABI. EG 80/29) beziehen sich nicht auf Gesetzesvorhaben. 2. Dies schließt nicht aus, dass sich bei der Umsetzung des Gesetzes auf betrieblicher Ebene ein Informationsbedürfnis ergibt. Die Standards RiLi 2002/14 EG können dabei als Maßstab dienen. 3. Die RiLi 2002/14 EG ist als Auslegungshilfe im Rahmen des § 57 Abs. 2 PersVG LSA heranzuziehen. Ob eine direkte Anwendung in Betracht kommt, bleibt offen.
Schlagworte
RICHTLINIE
PERSONALVERTRETUNG
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
ZUSAMMENARBEIT
INFORMATION
PERSONEN
ES
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
BEOBACHTUNG
UNTERLAGEN
WAHRNEHMUNG
GESUNDHEIT
NAMEN
VERSTÄNDNIS