CareLit Fachartikel
Eingruppierung von Krankenschwestern bei Unterstellung von Pflegepersonen - BAT/BAT-0 Anh. 1 b VergGr. Kr VII
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 1 · S. 538 bis 540
Dokument
94630
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz (nicht amtlich): Soweit Krankenschwestern als Stationsschwestern oder Gruppenschwestern, denen mindestens zwölf Pflegepersonen durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind, nach VergGr. Kr VII der Anlage 1 b Abschn. A zum BAT-O eingruppiert sind, können als Pflegepersonen nur Angestellte berücksichtigt werden, die nach der Anlage 1 b Abschn. A eingruppiert sind. Hierzu zählen nicht Stationshilfen.
Schlagworte
BAT
EINGRUPPIERUNG
TAETIGKEIT
VERGUETUNG
PFLEGE
LEHRER
GESETZGEBUNG
ARBEIT
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
PFLEGEPERSONEN
STELLENBESCHREIBUNG
WAHRNEHMUNG
ZEIT
HÖHE
SCHULEN