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Arbeitszeit nach dem EuGH-Urteil - lässt sich das umsetzen?

Klein, W. · intensiv, Stuttgart · 2006 · Heft 9 · S. 232 bis 235

Dokument
94737
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Klein, W.
Ausgabe
Heft 9 / 2006
Jahrgang 14
Seiten
232 bis 235
Erschienen: 2006-09-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Infolge des EuGH Urteils (Jaeger) vom 9. 9. 2003 [lj, in dem eindeutig festgelegt wurde, dass Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist, wurde das neue deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) [2] am 1. 1. 2004 in Kraft gesetzt. Die bis dahin geltenden Arbeitszeitmodelle sollten schnellstmöglich den neuen Bestimmungen angepasst werden. Dass dies nicht so ohne weiteres zu bewerkstelligen war, zeigt die jüngste Verlängerung der Übergangsregelung um ein Jahr bis zum 31. 12. 2006.

Schlagworte

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