CareLit Fachartikel

Ausbildungskosten von Umschülern

Möwisch, A. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 11 · S. 34

Dokument
94819
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Möwisch, A.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
34
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bisher wurden Umschulungsmaßnahmen in der Altenpflege dreijährig durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Zum 1.1. 2006 ist aber die Übergangsregelung des § 434d Abs. 1 5GB III ausgelaufen, so dass die Bundesagentur für Arbeit Umschulungen aus Beitragsmitteln nur noch zwei Jahre und nur noch dann fördert, wenn die Finanzierung des letzten Maßnahmendrittels gesichert ist (§85 Abs. 2 SGB III). Die Altenpflegeausbildung ist entsprechend bundesgesetzlicher Vorgaben auf drei Jahre ausgelegt.

Schlagworte

ALTENPFLEGEAUSBILDUNG FINANZIERUNG AUSBILDUNG UMSCHULUNG ALTENPFLEGE ARBEIT EINKOMMEN ES BERUFSAUSBILDUNG RECHTSPRECHUNG Altenheim Hannover