CareLit Fachartikel
Ausbildungskosten von Umschülern
Möwisch, A. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 11 · S. 34
Dokument
94819
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bisher wurden Umschulungsmaßnahmen in der Altenpflege dreijährig durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. Zum 1.1. 2006 ist aber die Übergangsregelung des § 434d Abs. 1 5GB III ausgelaufen, so dass die Bundesagentur für Arbeit Umschulungen aus Beitragsmitteln nur noch zwei Jahre und nur noch dann fördert, wenn die Finanzierung des letzten Maßnahmendrittels gesichert ist (§85 Abs. 2 SGB III). Die Altenpflegeausbildung ist entsprechend bundesgesetzlicher Vorgaben auf drei Jahre ausgelegt.
Schlagworte
ALTENPFLEGEAUSBILDUNG
FINANZIERUNG
AUSBILDUNG
UMSCHULUNG
ALTENPFLEGE
ARBEIT
EINKOMMEN
ES
BERUFSAUSBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
Altenheim
Hannover