CareLit Fachartikel
Befristet erhöhte Arbeitszeiten
Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 11 · S. 35 bis 35
Dokument
94820
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. 1.2006.AZ.: 7 AZR 191/05 Bei unbefristet teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, mit denen für ein Jahr die befristete Aufstockung der Arbeitszeit in Formular-Verträgen vereinbart wurde, gilt diese Befristung als allgemeine Geschäftsbedingung. Damit unterliegt sie der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB. Eine Befristungskontrolle im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzfG) greift hier nicht.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
BEDARFSPLANUNG
ALTENHEIM
AUFTRAGSABWICKLUNG
BERATER
Hannover