CareLit Fachartikel

Befristet erhöhte Arbeitszeiten

Hohage, R.; Prieß, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 11 · S. 35 bis 35

Dokument
94820
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Hohage, R.; Prieß, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
35 bis 35
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. 1.2006.AZ.: 7 AZR 191/05 Bei unbefristet teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern, mit denen für ein Jahr die befristete Aufstockung der Arbeitszeit in Formular-Verträgen vereinbart wurde, gilt diese Befristung als allgemeine Geschäftsbedingung. Damit unterliegt sie der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB. Eine Befristungskontrolle im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetzes (TzfG) greift hier nicht.

Schlagworte

ARBEITSZEIT ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG BEDARFSPLANUNG ALTENHEIM AUFTRAGSABWICKLUNG BERATER Hannover