CareLit Fachartikel
Die Rechtsnatur von Zielvereinbarungen nach § 5 BGG
Kreutz , M. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 1 · S. 583 bis 586
Dokument
94830
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Autor will die rechtliche Qualifikation von Zielvereinbarungen darstellen. Denn weder das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) selbst noch die Begründung des Gesetzes geben Hinweise auf die Art des Vertragstypus, der bei Abschluss von Zielvereinbarungen Anwendung findet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Zielvereinbarungen nach § 5 BGG um zivilrechtliche Verträge handelt, die in der Regel ein Auftragsverhältnis im Sinne des § 662 BGB darstellen.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
BEHINDERTER
GESETZ
ARBEITSRECHT
MITARBEITER
LEISTUNG
MENSCHEN
INTENTION
DEUTSCHLAND
ARBEIT
NATUR
LEBEN
ES
GESUNDHEIT
VERTRÄGE
LITERATUR