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Die Rechtsnatur von Zielvereinbarungen nach § 5 BGG

Kreutz , M. · ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 1 · S. 583 bis 586

Dokument
94830
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Kreutz , M.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
583 bis 586
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Der Autor will die rechtliche Qualifikation von Zielvereinbarungen darstellen. Denn weder das Bundesgleichstellungsgesetz (BGG) selbst noch die Begründung des Gesetzes geben Hinweise auf die Art des Vertragstypus, der bei Abschluss von Zielvereinbarungen Anwendung findet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei Zielvereinbarungen nach § 5 BGG um zivilrechtliche Verträge handelt, die in der Regel ein Auftragsverhältnis im Sinne des § 662 BGB darstellen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN BEHINDERTER GESETZ ARBEITSRECHT MITARBEITER LEISTUNG MENSCHEN INTENTION DEUTSCHLAND ARBEIT NATUR LEBEN ES GESUNDHEIT VERTRÄGE LITERATUR