CareLit Fachartikel

Amtsarzt; Behandlungspflege; Grundpflege; hauswirtschaftliche Versorgung; öffentlicher Gesundheitsdienst; Pflegegeld; Pflegestufe; Sozialhiife

ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 1 · S. 602 bis 604

Dokument
94832
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
602 bis 604
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Beschluss des OVG Schleswig vom 17. Juli 2006. Das Gericht vertritt hier die Auffassung, dass ein vom Amtsarzt erstelltes Gutachten auch dann kein Parteigutachen ist, wenn der Dienstherr des Arztes dieses Gutachten für einen anderen Tätigkeitsbereich in Auftrag gegeben hat. Es geht um die Abgrenzung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege und die Ermittlung des berücksichtigungsfähigen Pflegeaufwandes bei der Gewährung von Pflegegeld.

Schlagworte

GUTACHTEN GESETZ PFLEGESTUFE SOZIALHILFE PFLEGEBEDUERFTIGKEIT ZEIT GESUNDHEIT STÄDTE WAHRNEHMUNG KRANKHEIT VERDRÄNGUNG ÜBERGEWICHT HÖHE HEIZUNG WOHNUNG ZFSH/SGB