CareLit Fachartikel
Amtsarzt; Behandlungspflege; Grundpflege; hauswirtschaftliche Versorgung; öffentlicher Gesundheitsdienst; Pflegegeld; Pflegestufe; Sozialhiife
ZFSH/SGB, Starnberg · 2006 · Heft 1 · S. 602 bis 604
Dokument
94832
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Beschluss des OVG Schleswig vom 17. Juli 2006. Das Gericht vertritt hier die Auffassung, dass ein vom Amtsarzt erstelltes Gutachten auch dann kein Parteigutachen ist, wenn der Dienstherr des Arztes dieses Gutachten für einen anderen Tätigkeitsbereich in Auftrag gegeben hat. Es geht um die Abgrenzung zwischen Grundpflege und Behandlungspflege und die Ermittlung des berücksichtigungsfähigen Pflegeaufwandes bei der Gewährung von Pflegegeld.
Schlagworte
GUTACHTEN
GESETZ
PFLEGESTUFE
SOZIALHILFE
PFLEGEBEDUERFTIGKEIT
Amtsarzt
Behandlungspflege
Grundpflege
Pflegegeld
Vorgestellt
Beschluss
Schleswig
Gericht
Vertritt
Auffassung
Erstelltes