CareLit Fachartikel
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung - Interessenabwägung
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 463 bis 467
Dokument
94840
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem vorgestellten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2006 streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Arbeitgeberkündigung. Im Leitsatz des Bearbeiters heißt es, wenn ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich vorliegt, dann kann eine hierauf gestützte beabsichtigte außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nur wirksam beendigen, wenn bei der umfassenden Interessenabwägung das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ABMAHNUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITNEHMER
ARBEITSVERHÄLTNIS
FAMILIENSTAND
SCHREIBEN
VERHALTEN
EIGENTUM
ES
LICHT
VERTRAUEN
WAHRSCHEINLICHKEIT
KRANKHEIT
PflegeRecht
Neuwied