CareLit Fachartikel

Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung - Interessenabwägung

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 463 bis 467

Dokument
94840
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
463 bis 467
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

In dem vorgestellten Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 27. April 2006 streiten die Parteien über die Wirksamkeit einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Arbeitgeberkündigung. Im Leitsatz des Bearbeiters heißt es, wenn ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich vorliegt, dann kann eine hierauf gestützte beabsichtigte außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nur wirksam beendigen, wenn bei der umfassenden Interessenabwägung das Beendigungsinteresse des Arbeitgebers das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers überwiegt.

Schlagworte

KUENDIGUNG ABMAHNUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITNEHMER ARBEITSVERHÄLTNIS FAMILIENSTAND SCHREIBEN VERHALTEN EIGENTUM ES LICHT VERTRAUEN WAHRSCHEINLICHKEIT KRANKHEIT PflegeRecht Neuwied