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Rückzahlung von Weiterbildungskosten - Inhaltskontrolle tarifvertragsähnliche Vorschriften - AVR

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 474 bis 478

Dokument
94842
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
474 bis 478
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Urteil des LAG Köln vom 8. Mai 2006. Hier fordert der Kläger von der beklagten Krankenschwester die Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob die AVR der Inhaltskontrolle den §§ 307 ff. BGB unterliegen und gegebenenfalls standhalten des weiteren, ob § 3a AVR dem Bestimmungsgebot genügt, wenn die vereinbarte Rückzahlungsklausel die Rückzahlung unabhängig von der Qualität und Dauer der Weiterbildung vorsieht.

Schlagworte

AVR WEITERBILDUNG RECHTSPRECHUNG VEREINBARUNG KOSTEN ARBEITNEHMER DEUTSCHLAND ZEIT SCHREIBEN HÖHE ES ARBEITSPLATZ ALTENPFLEGE VERTRAUEN VERHALTEN ARBEITSVERHÄLTNIS