CareLit Fachartikel
Rückzahlung von Weiterbildungskosten - Inhaltskontrolle tarifvertragsähnliche Vorschriften - AVR
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 474 bis 478
Dokument
94842
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des LAG Köln vom 8. Mai 2006. Hier fordert der Kläger von der beklagten Krankenschwester die Rückzahlung von Weiterbildungskosten. Das Gericht hatte die Frage zu klären, ob die AVR der Inhaltskontrolle den §§ 307 ff. BGB unterliegen und gegebenenfalls standhalten des weiteren, ob § 3a AVR dem Bestimmungsgebot genügt, wenn die vereinbarte Rückzahlungsklausel die Rückzahlung unabhängig von der Qualität und Dauer der Weiterbildung vorsieht.
Schlagworte
AVR
WEITERBILDUNG
RECHTSPRECHUNG
VEREINBARUNG
KOSTEN
ARBEITNEHMER
DEUTSCHLAND
ZEIT
SCHREIBEN
HÖHE
ES
ARBEITSPLATZ
ALTENPFLEGE
VERTRAUEN
VERHALTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS