Kündigung wegen Entfernung der Magensonde und des Blasenkatheters ohne ausdrückliche ärztliche Anordnung
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 479 bis 486
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In diesem Beitrag wird ein Urteil des Arbeitsgerichts Göttingen vom 7. März 2006 vorgestellt. Im vorgestellten Fall streiten die Parteien um die Rechtmäßigkeit von drei außerordentlichen, hilfsweise mit sozialer Auslauffrist ausgesprochenen Kündigungen. Der Kläger macht außerdem einen Weiterbeschäftigungsanspruch geltend. Das Arbeitsgericht hatte dabei zu entscheiden, ob das Entfernen der Magensonde und des Blasenkatheters ohne ausdrückliche ärztliche Anordnung einen wichtigen Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB darstellt und damit eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.