CareLit Fachartikel

Zum Betrieb einer geschlossenen Abteilung durch einen unzuverlässigen Heimbetreiber

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 494 bis 498

Dokument
94846
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
494 bis 498
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Vorgestellt wird ein Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 24. Mai 2006. Die Antragstellerin betrieb ein offenes Altenund Pflegeheim, welches um eine geschlossene psychiatrische Abteilung erweitert wurde. Weil aus der geschlossenen Abteilung wiederholt Bewohner entflohen waren, wurde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung der gesamte Heimbetrieb untersagt. Das Gericht hatte sich besonders mit der Frage zu befassen, ob sich die Untersagung des Heimbetriebes nur auf den Bereich zu beschränken hat, für den die Unzuverlässigkeit festgestellt worden ist, oder sich auf das gesamte Heim erstrecken kann.

Schlagworte

BETRIEB HEIMAUFSICHT ENTSCHEIDUNG BETREUUNG FORENSISCHE PSYCHIATRIE EINRICHTUNG PERSONEN HÖHE POLIZEI FEUERWEHR GESUNDHEIT MENSCHEN PATIENTEN VERHALTEN PRAXIS PROGNOSE