Zum Betrieb einer geschlossenen Abteilung durch einen unzuverlässigen Heimbetreiber
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 1 · S. 494 bis 498
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Beschluss des VGH Baden-Württemberg vom 24. Mai 2006. Die Antragstellerin betrieb ein offenes Altenund Pflegeheim, welches um eine geschlossene psychiatrische Abteilung erweitert wurde. Weil aus der geschlossenen Abteilung wiederholt Bewohner entflohen waren, wurde unter Anordnung der sofortigen Vollziehung der gesamte Heimbetrieb untersagt. Das Gericht hatte sich besonders mit der Frage zu befassen, ob sich die Untersagung des Heimbetriebes nur auf den Bereich zu beschränken hat, für den die Unzuverlässigkeit festgestellt worden ist, oder sich auf das gesamte Heim erstrecken kann.