CareLit Fachartikel
Mögliche Mängel vermeiden
Kaminski, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 2006 · Heft 11 · S. 36 bis 37
Dokument
94855
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Pflegedienstbetreiber den Betriebsrat anhören. Da Mängel bei der Anhörung die Kündigung unwirksam machen können, sollten Arbeitgeber die Regelung kennen.
Schlagworte
KUENDIGUNG
PERSONALRAT
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
BETREIBER
PFLEGE
ARBEITNEHMER
FAMILIENSTAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
PERSONEN
MENSCHEN
KOMMUNIKATION
ARBEITSPLATZ
RICHTLINIE
Häusliche Pflege
Hannover