Die versorgungsrechtliche Begutachtung der Tetanie1
Hans Jesserer · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1958 · Heft 02 · S. 68-73
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Eine Tetanie vermag nur ausnahmsweise eine Grundlage für die Zuerkennung einer Arbeitsunfähigkeit oder einer Rente abzugeben, nämlich allein dann, wenn die Anfallsbereitschaft entsprechend stark und therapeutisch nicht zu beherrschen ist. Dies ist vielleicht zeitweise bei der idiopathischen Tetanie und bei der Tetanie nach Hirnschädigungen der Fall, niemals jedoch bei der parathyreogenen Tetanie, die sich — ebenso wie alle anderen hypokalzämischen Tetanieformen — durch eine Normalisierung des Blutkalkgehaltes immer prompt beherrschen läßt — oder überhaupt keine parathyreogene Tetanie ist. Anders…