Die Einstellungsuntersuchung
H.-D. Lippert · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1980 · Heft 03 · S. 77
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nicht nur in größeren Betrieben der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst haben betriebs-, Vertrauens- oder amtsärztliche Untersuchungen ihren festen Platz gefunden. Angestellte wie Beamte haben bei ihrer Einstellung durch Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Zeugnisses den Nachweis ihrer Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit zu erbringen. Darüber hinaus kann der Arbeitgeber bzw. Dienstherr in einer Reihe von Fällen auch bei bestehendem Ar-belts- oder Beamtenverhältnis vom Angestellten bzw. Beamten verlangen, sich aus bestimmtem Grund ärztlich untersuchen zu lassen. Im folgenden soll a…