Antrag auf Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 467 bis 472
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsatz: 1. Der für die Laufzeitberechnung eines Zertifikats nach Art. 13 Abs. 1 VO (EWG) 1768/92 maßgebliche, in verschiedenen Vorschriften dieser Verordnung vorkommende Begriff erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft ist jeweils in gleicher Weise dahin auszulegen, dass es sich dabei um eine erste nach Arzneimittelrecht erforderliche Genehmigung im Sinne der Richtlinie 65/65/EWG handelt, d. h. eine aufgrund harmonisierten nationalen Rechts erteilte Genehmigung (im Anschluss an EuGH GRUR 2004, 225 - Omeprazol). 2. Die Patentabteilung hat auch bei der Anmeldung eines ergänzenden Schutzzert…