CareLit Fachartikel

Pflicht zur Aufbewahrung vollständiger Rückstellmuster von jeder Charge - Chargenbegriff

Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 472 bis 477

Dokument
95140
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
472 bis 477
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union importiert und, um Verkehrsfähigkeit für den Weiterverkauf im Inland zu erreichen, neu konfektioniert (neu kennzeichnet, neue Packungsbeilagen beifügt oder unverpackt), ist zur Aufbewahrung vollständiger Rückstellmuster einer jeden Charge der neu konfektionierten und in Verkehr gebrachten Arzneimittel verpflichtet.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL GESETZ RECHT REFORM RICHTLINIE HERSTELLUNG ES REGIERUNG DEUTSCHLAND NAMEN ZULASSUNG PRAXIS GESUNDHEIT FRAUEN WERBUNG HÖHE