CareLit Fachartikel
Pflicht zur Aufbewahrung vollständiger Rückstellmuster von jeder Charge - Chargenbegriff
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 472 bis 477
Dokument
95140
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein pharmazeutischer Unternehmer, der Arzneimittel aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union importiert und, um Verkehrsfähigkeit für den Weiterverkauf im Inland zu erreichen, neu konfektioniert (neu kennzeichnet, neue Packungsbeilagen beifügt oder unverpackt), ist zur Aufbewahrung vollständiger Rückstellmuster einer jeden Charge der neu konfektionierten und in Verkehr gebrachten Arzneimittel verpflichtet.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
GESETZ
RECHT
REFORM
RICHTLINIE
HERSTELLUNG
ES
REGIERUNG
DEUTSCHLAND
NAMEN
ZULASSUNG
PRAXIS
GESUNDHEIT
FRAUEN
WERBUNG
HÖHE