Bindung ausländischer Versandapotheken an die Arzneimittelpreisverordnung
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 477 bis 482
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Tatbestand: Der Antragsteller ist ein Verband, der nach seiner Satzung den Zweck hat, die fachlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen und zu fördern. Hierzu gehört gem. § 1 Nr. 2 f) der Satzung die Förderung des lauteren Wettbewerbs und die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs sowie anderer Missstände und schädigender Auswüchse im geschäftlichen Verkehr (vgl. Anl. AS 1). Die Antragsgegnerin ist ein gerichtsbekanntes Unternehmen. Sie veröffentlichte Ende April 2006 unter der-Überschrift O. empfiehlt D. auf ihrer Webseite. .. eine Werbung für die niederländische Versa…