CareLit Fachartikel
Anzeigen und redaktionell aufgemachte Werbung
Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 483 bis 485
Dokument
95142
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Werden in einer Apothekenkundenzeitschrift redaktionell aufgemachte Anzeigen/Beiträge und als solche erkennbare Werbeanzeigen eines Unternehmens auf einer Seite nebeneinander abgedruckt, reicht es nicht aus, lediglich die ganze Zeitungsseite mit dem Wort Anzeige oder Anzeigen zu kennzeichnen, um deutlich zu machen, dass es sich auch bei dem redaktionell gestalteten Teil um eine bezahlte Anzeige handelt.
Schlagworte
ZEITSCHRIFT
GESUNDHEIT
HERZINFARKT
ARZNEIMITTEL
THROMBOSE
MARKETING
WERBUNG
GENERIKA
TÄUSCHUNG
BEURTEILUNG
RECHTSPRECHUNG
Pharma Recht
Frankfurt