CareLit Fachartikel

Anzeigen und redaktionell aufgemachte Werbung

Pharma Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 483 bis 485

Dokument
95142
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2006
Jahrgang 28
Seiten
483 bis 485
Erschienen: 2006-10-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Werden in einer Apothekenkundenzeitschrift redaktionell aufgemachte Anzeigen/Beiträge und als solche erkennbare Werbeanzeigen eines Unternehmens auf einer Seite nebeneinander abgedruckt, reicht es nicht aus, lediglich die ganze Zeitungsseite mit dem Wort Anzeige oder Anzeigen zu kennzeichnen, um deutlich zu machen, dass es sich auch bei dem redaktionell gestalteten Teil um eine bezahlte Anzeige handelt.

Schlagworte

ZEITSCHRIFT GESUNDHEIT HERZINFARKT ARZNEIMITTEL THROMBOSE MARKETING WERBUNG GENERIKA TÄUSCHUNG BEURTEILUNG RECHTSPRECHUNG Pharma Recht Frankfurt