CareLit Fachartikel
Kleine Schritte
GROßKOPF, V.; SCHANZ, M. · Altenpflege, Hannover · 2006 · Heft 11 · S. 56 bis 57
Dokument
95152
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Arbeitgeber können Pflegekräften, die regelmäßig gegen Anweisungen ihrer Vorgesetzten verstoßen, nicht ohne weiteres die Kündigung aussprechen. Bevor sie einen Mitarbeiter entlassen, müssen sie die komplette Palette milderer Mittel ausschöpfen.
Schlagworte
KUENDIGUNG
ARBEITGEBER
KRANKENTRANSPORTMITTEL
PFLEGEHELFER
URTEIL
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
ES
RECHTSPRECHUNG
TOD
ZEIT
VERHALTEN
BODEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ALTENPFLEGE
DIENSTANWEISUNGEN