CareLit Fachartikel

Kleine Schritte

GROßKOPF, V.; SCHANZ, M. · Altenpflege, Hannover · 2006 · Heft 11 · S. 56 bis 57

Dokument
95152
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
GROßKOPF, V.; SCHANZ, M.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 31
Seiten
56 bis 57
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Arbeitgeber können Pflegekräften, die regelmäßig gegen Anweisungen ihrer Vorgesetzten verstoßen, nicht ohne weiteres die Kündigung aussprechen. Bevor sie einen Mitarbeiter entlassen, müssen sie die komplette Palette milderer Mittel ausschöpfen.

Schlagworte

KUENDIGUNG ARBEITGEBER KRANKENTRANSPORTMITTEL PFLEGEHELFER URTEIL ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ ES RECHTSPRECHUNG TOD ZEIT VERHALTEN BODEN ARBEITSVERHÄLTNIS ALTENPFLEGE DIENSTANWEISUNGEN