Die Wissenschaftsklausel im Privatversicherungsrecht
DEUTSCH, E. · Recht und Politik im Gesundheitswesen, Frankfurt · 2006 · Heft 1 · S. 64 bis 66
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des I. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 06. Dezember 2005 über den gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte dem medizinischen Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht und der daher nicht von der Leistung einer von ihm gewählten ärztlich angewandten Behandlungsmethode ausgeschlossen werden darf, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht, schlägt neue Töne an.