CareLit Fachartikel
Tendenzunternehmen -karitative Bestimmung
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 11 · S. 508 bis 514
Dokument
95217
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beitrag erläutert einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 2006. Die Parteien streiten hier über die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses. Außerdem geht es um die Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle, durch den die Antragsteller verpflichtet wurden, dem Wirtschaftsausschuss bestimmte Informationen zu erteilen und Unterlagen zur Kenntnis zu geben.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
BILDUNG
ENTSCHEIDUNG
PFLEGE
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
MENSCHEN
UNTERLAGEN
FÜHRUNG
VERSICHERUNG
THERAPIE
ÄRZTE
ES
HÖHE
ZIELE
ARBEIT