CareLit Fachartikel

Tendenzunternehmen -karitative Bestimmung

Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 11 · S. 508 bis 514

Dokument
95217
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
508 bis 514
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Beitrag erläutert einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 15. März 2006. Die Parteien streiten hier über die Rechtmäßigkeit der Bildung eines Wirtschaftsausschusses. Außerdem geht es um die Wirksamkeit eines Spruchs der Einigungsstelle, durch den die Antragsteller verpflichtet wurden, dem Wirtschaftsausschuss bestimmte Informationen zu erteilen und Unterlagen zur Kenntnis zu geben.

Schlagworte

UNTERNEHMEN BILDUNG ENTSCHEIDUNG PFLEGE PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG MENSCHEN UNTERLAGEN FÜHRUNG VERSICHERUNG THERAPIE ÄRZTE ES HÖHE ZIELE ARBEIT