CareLit Fachartikel

Streit um Kündigung des Schulungsvertrages einer zur Altenpflegerin Auszubildenden gehört vor das Arbeitsgericht

PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 11 · S. 519 bis 521

Dokument
95219
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 10
Seiten
519 bis 521
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der Bearbeiter erläutert einen Beschluss des Sächsischen LAG vom 16. März 2006. Hier streiten die Beteiligten vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten über Arbeitssachen. Erstmalig liegt jetzt eine landesarbeitsgerichtliche Entscheidung über die Frage vor, ob eine nach dem Altenpflegegesetz zur Altenpflegerin Auszubildende Beschäftigte im Sinnes des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG und damit Arbeitnehmerin im Sinne dieser Vorschrift ist, wenn die berufspraktische Ausbildung zeitlich die Ausbildung im Unterricht überwiegt.

Schlagworte

AUSBILDUNG ALTENPFLEGE BERUFSAUSBILDUNG ENTSCHEIDUNG UNTERRICHT PRAKTISCHE AUSBILDUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BERUFE ZEIT SCHREIBEN ES RECHTSPRECHUNG LITERATUR CHARAKTER SCHULEN MENSCHEN