CareLit Fachartikel
Streit um Kündigung des Schulungsvertrages einer zur Altenpflegerin Auszubildenden gehört vor das Arbeitsgericht
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 11 · S. 519 bis 521
Dokument
95219
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bearbeiter erläutert einen Beschluss des Sächsischen LAG vom 16. März 2006. Hier streiten die Beteiligten vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten über Arbeitssachen. Erstmalig liegt jetzt eine landesarbeitsgerichtliche Entscheidung über die Frage vor, ob eine nach dem Altenpflegegesetz zur Altenpflegerin Auszubildende Beschäftigte im Sinnes des § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG und damit Arbeitnehmerin im Sinne dieser Vorschrift ist, wenn die berufspraktische Ausbildung zeitlich die Ausbildung im Unterricht überwiegt.
Schlagworte
AUSBILDUNG
ALTENPFLEGE
BERUFSAUSBILDUNG
ENTSCHEIDUNG
UNTERRICHT
PRAKTISCHE AUSBILDUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
BERUFE
ZEIT
SCHREIBEN
ES
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
CHARAKTER
SCHULEN
MENSCHEN