CareLit Fachartikel
Erbringung ambulanter Pflegeleistungen außerhalb des in einem Versorgungsvertrag festgelegten örtlichen Einzugsbereichs
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 11 · S. 522 bis 527
Dokument
95220
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des BSG vom 25. Mai 2006. Hier streiten die Parteien darüber, ob der klagende ambulante Pflegedienst mit Sitz in Sachsen-Anhalt Versicherte auch außerhalb von Sachsen-Anhalt versorgen darf. Im amtlichen Leitsatz wird festgestellt, dass die Festlegung eines örtlichen Einzugsbereichs in einem Versorgungsvertrag über die Erbringung ambulanter Pflegeleistungen die Pflegedienste nicht daran hindert, ihre Leistungen für Versicherte auch außerhalb dieses Einzugsbereichs zu erbringen und mit den Pflegekassen abzurechnen.
Schlagworte
VERGUETUNG
PFLEGERISCHE VERSORGUNG
SACHSEN-ANHALT
RECHT
KRANKENKASSE
ZEIT
QUALITÄTSKONTROLLE
LEISTUNG
HÖHE
BERUFSAUSÜBUNG
ZULASSUNG
KRANKENHÄUSER
INTENTION
ES
PFLEGEPERSONEN
PRAXIS