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Krankenkasse muss Pflegedienstkosten bei Fehlen einer vertraglichen Grundlage nach Bereicherungsrecht übernehmen
PflegeRecht, Neuwied · 2006 · Heft 11 · S. 534 bis 542
Dokument
95222
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
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nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vorgestellt wird ein Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 4. Juli 2006. Die Parteien streiten darum, ob die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin wegen zahlreicher Leistungen der häuslichen Krankenpflege in einem bestimmten Zeitraum die Summe von 4.029,58 Euro zu zahlen. Das Landessozialgericht hatte die Frage zu klären, ob ein Pflegedienst bei Fehlen einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung die Übernahme der Pflegekosten durch die Krankenkasse verlangen kann, wenn die Krankenkasse nach § 37 SGB V zur Leistungserbringung verpflichtet war.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
VERGUETUNG
KRANKENKASSE
VERTRAG
VEREINBARUNG
LEISTUNG
BERLIN
ES
SCHREIBEN
HÖHE
APOTHEKEN
WAHRNEHMUNG
VERTRÄGE
VERHALTEN
ZWANG
INTENTION