Geschwindigkeitsüberschreitungen durch Ärzte im Notfalleinsatz – Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 1. 10. 1990
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1993 · Heft 15 · S. 561-562
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Grundsätzlich ist auch der Arzt im Notfalleinsatz zur Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verpflichtet. Wo jedoch für den Patienten Lebensgefahr oder die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung besteht, darf der Notarzt sich unter dem Gesichtspunkt des rechtfertigenden Notstandes nach § 16 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) über die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Strafgesetzbuches hinwegsetzen (1). § 16 OWiG lautet: «Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut ei…