Schwangerschaftsabbrüche durch freipraktizierende Ärzte – Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 30. 1. 1985
H.-J. Rieger · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 1985 · Heft 13 · S. 519-521
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach Art. 3 Abs. 1 des 15. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 18. 5. 1976 (BGB1.1 S. 1213) darf ein niedergelassener Arzt einen nach geltendem Strafrecht erlaubten Schwangerschaftsabbruch in seiner Praxis nur dann vornehmen, wenn diese von der zuständigen Landesbehörde hierfür förmlich zugelassen ist. Entsprechende Anträge von Ärzten werden vielfach mit der Begründung abgelehnt, daß ein Bedarf für ambulante Schwangerschaftsabbrüche nicht vorhanden sei und (oder) solche Eingriffe mit einem erhöhten Risiko für die Schwangere verbunden seien. Diese Verwaltungspraxis wurde inzwischen von mehreren Verwa…