Teilstationäre Krankenhausleistungen - Rechtliche Definition und Abgrenzung zu anderen Behandlungsformen
Thier, U. · Das Krankenhaus, Berlin · 2006 · Heft 11 · S. 969 bis 974
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Früher war es überschaubar: Im Krankenhaus wurde stationäre, in der Praxis des niedergelassenen Arztes ambulante Behandlung erbracht. Heute erfolgt Krankenhausbehandlung vollstationär, teilstationär, vorund nachstationär sowie ambulant. Ambulante Operationen auf der Grundlage des vereinbarten Katalogs gemäß § 115 b SGB V können sowohl von Krankenhäusern als auch von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. So ist nicht verwunderlich, dass es vermehrt zu Abgrenzungsfragen kommt. Nachfolgend beschäftigt sich der Autor mit der teilstationären Behandlung und ihrer Abgrenzung zu anderen Behandlungsformen.