CareLit Fachartikel

Teilstationäre Krankenhausleistungen - Rechtliche Definition und Abgrenzung zu anderen Behandlungsformen

Thier, U. · Das Krankenhaus, Berlin · 2006 · Heft 11 · S. 969 bis 974

Dokument
95279
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Thier, U.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 98
Seiten
969 bis 974
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Früher war es überschaubar: Im Krankenhaus wurde stationäre, in der Praxis des niedergelassenen Arztes ambulante Behandlung erbracht. Heute erfolgt Krankenhausbehandlung vollstationär, teilstationär, vorund nachstationär sowie ambulant. Ambulante Operationen auf der Grundlage des vereinbarten Katalogs gemäß § 115 b SGB V können sowohl von Krankenhäusern als auch von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. So ist nicht verwunderlich, dass es vermehrt zu Abgrenzungsfragen kommt. Nachfolgend beschäftigt sich der Autor mit der teilstationären Behandlung und ihrer Abgrenzung zu anderen Behandlungsformen.

Schlagworte

THERAPIE KRANKENHAUS URTEIL TEILSTATIONAER AUFNAHME BEURTEILUNG PRAXIS ZULASSUNG KRANKENHÄUSER ÄRZTE KRANKENPFLEGE PATIENTEN ES LITERATUR RUND-UM-DIE-UHR-VERSORGUNG PSYCHIATRIE