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GKV-Spitzenverband reicht Klagebegründung ein
N.N. · VPT Magazin · 2025 · Heft 04 · S. 15
Dokument
952848
CareLit-ID
Jahr
2025
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ZusammenfassungIm Mai wurde bekannt, dass der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) gegen den Schiedsspruch der Schiedsstelle Heilmittel vom 19. März 2025 Klage eingereicht hat. Anfang Juli lag den Physiotherapieverbänden die Klagebegründung vor. Der GKV-SV beklagt konkret, dass die Schiedsstelle den Physiotherapeut*innen für das 2. Quartal 2025 eine verdoppelte Vergütungssteigerung von 8,02 Prozent zugesprochen hat.
Schlagworte
VPT Magazin