Ophthalmochirurgie - juristische Aspekte
B. Gloor · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1981 · Heft 04 · S. 236-240
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Bei der Organtransplantation ist festzuhalten, dass unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn es um die Rettung eines Patienten geht, von einer Zustimmung des verstorbenen Spenders oder seiner Angehörigen abgesehen werden darf. Diese Situation ist bei der Hornhauttransplantation sensu strictu nicht gegeben. - Während der Kunstfehler - der nicht identisch ist mit der zivilrechtlichen Haftung - restriktiv abgegrenzt wird, verlagern sich zahlreiche Haftpflichtprozesse gegen Ärzte auf die Frage der Aufklärung. Von den Rechten des Patienten ist es demnach dasjenige auf Information, welches der Ar…