Die Aufklärungspflicht im Rahmen des Grundgesetzes
B. Gramberg-Danielsen · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1980 · Heft 07 · S. 111-117
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Recht des Patienten auf Aufklärung basiert auf Art. 2 Grundgesetz und ist insoweit allein verfassungsrechtlich zu beurteilen; die Aufklärung ist keine Frage des einfachen Rechts. In einem begrüßenswerten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dies und den Umfang der Aufklärung festgelegt und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Aufklärung der Selbstbestimmung des Patienten und nicht dessen prozeßtaktischen Überlegungen dienen soll. Im Gegensatz zu der Judikatur einiger Gerichte hat es keine Arzthaftung im Sinne der Produzentenhaftung aus dem Grundgesetz herausgezaubert.