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Die Aufklärungspflicht im Rahmen des Grundgesetzes

B. Gramberg-Danielsen · Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde · 1980 · Heft 07 · S. 111-117

Dokument
953185
CareLit-ID
Jahr
1980
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde
Autor:innen
B. Gramberg-Danielsen
Ausgabe
Heft 07 / 1980
Jahrgang 177
Seiten
111-117
Erschienen: 1980-07-01 00:00:00
ISSN
0023-2165

Zusammenfassung

Zusammenfassung Das Recht des Patienten auf Aufklärung basiert auf Art. 2 Grundgesetz und ist insoweit allein verfassungsrechtlich zu beurteilen; die Aufklärung ist keine Frage des einfachen Rechts. In einem begrüßenswerten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht dies und den Umfang der Aufklärung festgelegt und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Aufklärung der Selbstbestimmung des Patienten und nicht dessen prozeßtaktischen Überlegungen dienen soll. Im Gegensatz zu der Judikatur einiger Gerichte hat es keine Arzthaftung im Sinne der Produzentenhaftung aus dem Grundgesetz herausgezaubert.

Schlagworte

Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde