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Das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 II SGB IX in der öffentlichen Verwaltung-Verpflichtung des Dienstherrn zum Tätigwerden?

Steiner, H. · Die Personalvertretung, Berlin · 2006 · Heft 11 · S. 417 bis 423

Dokument
95361
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Steiner, H.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 49
Seiten
417 bis 423
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwer behinderter Menschen vom 1. 5. 2004 klärt der Arbeitgeber, wie die Arbeitsunfähigkeit seiner länger oder wiederholt kranken Beschäftigten möglichst überwunden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). In der arbeitsrechtlichen Literatur wird diese in § 84 II SGB IX statuierte Neuregelung bereits eingehend diskutiert. Aus dem Blickwinkel des Beamtenrechts ist diese Thematik - soweit ersichtlich - noch nicht näher beleuchtet wo…

Schlagworte

ARBEITGEBER ARBEITSUNFAEHIGKEIT FUERSORGEPFLICHT UNTERNEHMEN BETRIEB ARBEITNEHMER MENSCHEN ARBEITSPLATZ LITERATUR ES ZIELE ROLLE CHARAKTER SOZIOLOGIE KRANKHEIT GANG