Dienstvereinbarungen zur Einführung von Leistungsentgelten im Bereich des Bundes
von Roetteken, T. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 11 · S. 573 bis 578
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dienstvereinbarungen sollen nach § 1 S. 2 LeistungsTV-Bund die Ausgestaltung der Gewährung von Leistungsentgelten vornehmen. Der Rahmen für die Gewährung von Leistungsentgelten ist im LeistungsTV-Bund und §18 TVöD (Bund) vorgegeben. Die genannten tariflichen Regelungen gelten nur für den Bund. Für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber ergeben sich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Leistungsentgelten aus §18 TVöD (VKA). Für den Bereich der Länder mit Ausnahme Berlins und Hessens, die der TdL nicht mehr angehören, enthält § 18 TV-L ebenfalls Regelungen zur Gewährung von Leistungsentgelten, wobei die näh…