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Dienstvereinbarungen zur Einführung von Leistungsentgelten im Bereich des Bundes

von Roetteken, T. · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2006 · Heft 11 · S. 573 bis 578

Dokument
95378
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
von Roetteken, T.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 20
Seiten
573 bis 578
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Dienstvereinbarungen sollen nach § 1 S. 2 LeistungsTV-Bund die Ausgestaltung der Gewährung von Leistungsentgelten vornehmen. Der Rahmen für die Gewährung von Leistungsentgelten ist im LeistungsTV-Bund und §18 TVöD (Bund) vorgegeben. Die genannten tariflichen Regelungen gelten nur für den Bund. Für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber ergeben sich die Rahmenbedingungen für die Gewährung von Leistungsentgelten aus §18 TVöD (VKA). Für den Bereich der Länder mit Ausnahme Berlins und Hessens, die der TdL nicht mehr angehören, enthält § 18 TV-L ebenfalls Regelungen zur Gewährung von Leistungsentgelten, wobei die näh…

Schlagworte

LEISTUNGSBEWERTUNG ARBEITGEBER SERVICE TARIFVERTRAG VEREINBARUNG LEISTUNG TVOED VERHALTEN ZIELE ES ARBEITSPLATZ HÖHE MOTIVATION ARBEITSLEISTUNG BERLIN EFFIZIENZ