Mehrbesitz von Apotheken unter besonderer Berücksichtigung des Regionalprinzips
Diekmann, T.-J.; Reinhardt, F. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 129 bis 136
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Ende des 2. Weltkriegs wurde in Deutschland die Niederlassungsfreiheit für Apotheken eingeführt, das heißt, dass jeder Apotheker eine Apotheke am Standort seiner Wahl unabhängig vom Bedarf eröffnen darf. Wettbewerb fand allerdings infolge der damaligen Arzneimittelpreis Verordnung, die einheitliche Arzneimittelpreise für ganz Deutschland festlegte, nur durch die Beratung der Kunden, teilweise auch durch die Gewährung von sog. Zugaben statt. In der heutigen Zeit hat sich die Apotheke in vielen Fällen zu einem leistungsfähigen und modernen Unternehmen gewandelt.