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Die Neuregelungen zum pharmazeutischen Großhandel - Umsetzungsprobleme in der behördlichen Praxis -

Hentzschel, F.; Zach, M. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 136 bis 139

Dokument
95388
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Hentzschel, F.; Zach, M.
Ausgabe
Heft 11 / 2006
Jahrgang 9
Seiten
136 bis 139
Erschienen: 2006-11-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Seit jeher war es dem approbierten Apotheker unbenommen, Arzneimittel in größeren Mengen umzusetzen, als dies der Abgabe der Arzneimittel an den Endverbraucher im Rahmen seines Apothekenbetriebes entsprach. Dies erfolgte regelmäßig durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften oder durch die Belieferung des (vollsortierten) pharmazeutischen Großhandels. Der Großhandel mit Arzneimitteln war bis zur 12. AMG Novelle gegenüber den unteren staatlichen Verwaltungsbehörden lediglich anzeigepflichtig; durch das Inkrafttreten der 12. AMG-Novelle am 06.08.20041 wurde durch die Einführung der behördlichen Erlaubnispflicht e…

Schlagworte

BEHOERDE ARZNEIMITTEL APOTHEKER ARZNEIMITTELSICHERHEIT GESETZ VEREINBARUNG RECHTSANWÄLTE PRAXIS TIERÄRZTE APOTHEKEN VERTRAUEN ES GESETZGEBUNG LITERATUR HAND RECHTSPRECHUNG