Die Neuregelungen zum pharmazeutischen Großhandel - Umsetzungsprobleme in der behördlichen Praxis -
Hentzschel, F.; Zach, M. · Apotheke & Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 11 · S. 136 bis 139
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit jeher war es dem approbierten Apotheker unbenommen, Arzneimittel in größeren Mengen umzusetzen, als dies der Abgabe der Arzneimittel an den Endverbraucher im Rahmen seines Apothekenbetriebes entsprach. Dies erfolgte regelmäßig durch die Bildung von Einkaufsgemeinschaften oder durch die Belieferung des (vollsortierten) pharmazeutischen Großhandels. Der Großhandel mit Arzneimitteln war bis zur 12. AMG Novelle gegenüber den unteren staatlichen Verwaltungsbehörden lediglich anzeigepflichtig; durch das Inkrafttreten der 12. AMG-Novelle am 06.08.20041 wurde durch die Einführung der behördlichen Erlaubnispflicht e…