CareLit Fachartikel
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ein Kraftfahrzeug für eilige Bluttransporte mit Blaulicht zu versehen
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 5 · S. 69 bis 76
Dokument
95398
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, ein Kraftfahrzeug für eilige Bluttransporte mit Blaulicht ausstatten zu dürfen, darf mit der Begründung abgelehnt werden, die wenigen auf den Einsatz von Blaulicht angewiesenen eiligen Bluttransporte könnten durch nach § 52 Abs. 3 StVZO rechtmäßig mit Blaulicht ausgestattete Fahrzeuge durchgeführt werden, sofern die mit diesen Fahrzeugen durchgeführten Bluttransporte den neuen normativen Qualitätsanforderungen entsprechen.
Schlagworte
BEDARFSPLANUNG
URTEIL
BLUT
TRANSPORT
RETTUNGSDIENST
ORGANISATION
Bluttransporte
Blaulicht
Erteilung
Ausnahmegenehmigung
Kraftfahrzeug
Eilige
Antrag
Ausstatten
Dürfen
Begründung