Fortführung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beim Off-label-use
Kuhlen, I.; Kuhlen, R. · Der Arzt/Zahnarzt und sein Recht, Frankfurt · 2006 · Heft 9 · S. 130 bis 131
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch das BSG-Urteil vom 19.03.2002 (Az.: B 1 KR 37/00 R) waren die Hürden für die Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln außerhalb der zugelassenen Indikation sehr hoch angesetzt. Insbesondere die Krankenkassen legten die Rechtsprechung bisher dahingehend aus, dass die Behandlung im Rahmen eines sog. Off-label-uses nur dann zu gewährleisten ist, wenn bereits gesicherte medizinstatistische Daten über die Wirksamkeit des eingesetzten Arzneimittels bei der vorliegenden Grunderkrankung vorliegen, die eine Zulassungserweiterung durch die Bundesoberbehörde erwarten lassen.