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Das Urteil - VGH Stuttgart: Zuschläge bei Einzelzimmern sind nur bei Komfortleistungen möglich

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 12 · S. 32 bis 33

Dokument
95426
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 12 / 2006
Jahrgang 45
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2006-12-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Verwaltungsgerichtshof Stuttgart, Beschluss vom 22. 6. 2006, Az.: 6 S 2993/OÜ (rechtskräftig) Leitsätze: 1. Die Unterbringung in einem Einzelzimmer eines Heimes ist für sich genommen keine Leistung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht. 2. Ein Einzelzimmerzuschlag kommt dann in Betracht, wenn dieser für einen besonderen Komfort eines solchen Zimmers erhoben wird. 3. Es ist unzulässig, etwaige Defizite bei Sozialhilfe empfängern durch Investitionskostenzuschläge für Einzelzimmer bei Leistungsempfängern der Pflege versicherung auszugleichen.

Schlagworte

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