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Das Urteil - VGH Stuttgart: Zuschläge bei Einzelzimmern sind nur bei Komfortleistungen möglich
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 2006 · Heft 12 · S. 32 bis 33
Dokument
95426
CareLit-ID
Jahr
2006
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Verwaltungsgerichtshof Stuttgart, Beschluss vom 22. 6. 2006, Az.: 6 S 2993/OÜ (rechtskräftig) Leitsätze: 1. Die Unterbringung in einem Einzelzimmer eines Heimes ist für sich genommen keine Leistung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht. 2. Ein Einzelzimmerzuschlag kommt dann in Betracht, wenn dieser für einen besonderen Komfort eines solchen Zimmers erhoben wird. 3. Es ist unzulässig, etwaige Defizite bei Sozialhilfe empfängern durch Investitionskostenzuschläge für Einzelzimmer bei Leistungsempfängern der Pflege versicherung auszugleichen.
Schlagworte
KRANKENZIMMER
ALTENHEIM
EINRICHTUNG
ENTSCHEIDUNG
HEIMAUFSICHT
URTEIL
ES
VERTRÄGE
INTERNET
WIND
INFORMATIONSSYSTEME
TELEFON
Hannover